Zivilrecht
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Der Begriff Zivilrecht umfasst eine ganze Reihe von Streitigkeiten, die zwischen Privatpersonen bzw. zwischen Privatpersonen und Unternehmen auftreten können. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält zur Regelung solcher Konflikte über 2000 Paragraphen bereit. Eine gute Ausbildung und unablässige Fortbildung sind Voraussetzungen dafür, um Sie im Dickicht dieser Vorschriften optimal vertreten und bestmögliche Ergebnisse für Sie erzielen zu können.

 
Bei uns in guten Händen sind Sie, wenn Sie Fragen oder Problem in folgenden Bereichen haben:

  • Vertragsstreitigkeiten
  • Vertragsgestaltung
  • Kaufrecht, bspw. Geltendmachung von Gewährleistungsrechten beim Autokauf
  • Mietrecht, insbesondere Kündigung von Wohnraum, Nebenkostenabrechnungen usw.
  • Gewerbemietrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Geltendmachung und Abwehr von zivilrechtlichen Schadensersatz-, Unterlassungs- und sonstigen ansprüchen
  • Widersprüche im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen und daraus folgende Lösungsmöglichkeiten
  • Rücktrittsrecht
  • Darlehen
  • Schenkung
  • Bereicherungsrecht
  • Inkasso

Weiterhin beraten wir im

  • Versicherungsrecht
  • Internetrecht ("Internetfallen", urheberrechtlichen Abmahnungen wegen File-Sharing usw.)

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