Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei in Villingen-Schwenningen ist das Verkehrsrecht und hier sowohl das Verkehrszivil- als auch das Verkehrsstrafrecht.
Rechtsanwalt Dr. Unger ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein und seit dem Jahr 1999 ständig mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen und der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen betraut.
Wenn es zum Unfall kommt, sorgen wir dafür, dass Ihre Schäden richtig reguliert werden. Typische Schadenspositionen bei einem Verkehrsunfall sind:
- Reparaturkosten
- Kosten für Sachverständige
- Kosten der Wiederbeschaffung bei Totalschaden
- Abschleppkosten
- Wertminderung
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall
- die Kostenpauschale
- An- und Abmeldekosten
- Anwaltskosten
- Finanzierungskosten
- Verdienstausfall
- Verlust des Schadensfreiheitsrabattes
Wird bei dem Unfall eine Person verletzt, sind daneben u. a. folgende Schadenspositionen zu berücksichtigen:
- Schmerzensgeld
- Erwerbsschaden
- Heilungs- und Rehabilitierungskosten
- vermehrte Bedürfnisse
- Haushaltsführungsschaden
- Beerdigungskosten
Weil sich mit Inkrafttreten des neuen Punktesystems zum 01.04.2014 die Sanktionen für Verstöße im Straßenverkehr drastisch verschärft haben, gewinnt die sachgerechte Vertretung bei verkehrsbezogenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten immer größere Bedeutung. Wir helfen Ihnen, Punkte und Fahrverbote zu vermeiden. Gerade bei Ersttätern ist es nach unserer Erfahrung oft möglich, im Einzelfall Fahrverbote zu vermeiden.
Daneben vertreten wir Sie auch gegenüber der Führerscheinstelle, bei allen Fragen rund im Ihren Führerschein oder bei sonstigen verkehrsbezogenen Fragestellungen.