Terminsvertretung
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Unsere Philosophie ist ganz einfach: Wir glauben an den gesunden Menschenverstand und die Kraft des Sacharguments. Wir beschränken uns daher nicht darauf, irgendwelche Behauptungen in unseren Schriftsätzen aufzustellen, sondern ermitteln den Sachverhalt und die Rechtslage zu jedem Fall gründlich, um so die besten Argumente für unsere Mandanten zu finden. Nur so können wir Gegner, Richter und unsere Mandanten überzeugen und erfolgreich sein.

 
Wir handeln unternehmerisch, partnerschaftlich und interdisziplinär. In unsere Beratung fließen deshalb nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche und menschliche Aspekte mit ein. Es ist uns wichtig, dass unsere Mandanten den persönlichen Umgang mit uns als angenehm, offen und unkompliziert empfinden. Denn nur so können wir unsere Mandanten so gut kennenlernen, um für sie die individuell beste Lösung zu finden. Diesen Umgang pflegen wir auch nach innen.

Zertifikat_Fortbildung
Um qualitativ hochwertige Dienstleistungen erbringen zu können, bilden wir uns ständig fort. Herrn Dr. Unger wurde dafür das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer verliehen.
 
Dr. Andreas Unger Rechtsanwalt
Hilke Unger Dipl. Finanzwirtin
 
Dr. Andreas Unger

  • Jurastudium in Frankfurt am Main
  • Erstes Staatsexamen 1995 in Frankfurt am Main
  • Zweites Staatsexamen 1999 in Frankfurt am Main
  • Seit 1999 Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Zivil- und Wirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, Steuerrecht
  • 2003 Gründung der Kanzlei Rechtsanwalt Unger
  • 2007 Promotion bei Prof. Dr. F. Kirchhof (Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts) im Steuerrecht an der Universität Tübingen
  • Mitglied Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht, Freiburger Anwaltsverein e.V.
  • Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Deutscher Anwaltsverein

Mitglied_AnwaltVerein

Hilke Unger


  • Studium an der Fachhochschule Ludwigsburg Hochschule für Finanzen
  • Abschluss 1998 als Dipl. Finanzwirtin (FH)
  • Von 1998 bis 2009 tätig in Steuerkanzleien
  • Seit 2003 Mitarbeiterin bei Rechtsanwalt Unger
  • Seit 2004 Lehrbeauftragte für Rechnungswesen an der Dualen Hochschule Villingen-Schwenningen
  • Lehrbeauftrage der Handwerkskammer Konstanz


 
 
 

Sie haben einen Prozess vor einem auswärtigen Gericht zu führen? Nach dem schriftlichen Vorverfahren steht nun der Termin zur mündlichen Verhandlung an. Anreise und Teilnahme an der mündlichen Verhandlungen stehen nicht im rechten Verhältnis zum Honoraraufkommen und zur Bedeutung der Sache. Sie suchen einen zuverlässigen, engagierten Terminsvertreter/ Korrespondenzanwalt in Villingen-Schwenningen. Dann sind Sie bei Dr. jur. Unger, Rechtsanwalt in Villingen-Schwenningen genau richtig.

Unsere Kanzlei liegt zentral in Villingen-Schwenningen und in Laufweite zum
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94, 78050 Villingen-Schwenningen und
Kronengasse 14, 78050 Villingen-Schwenningen

Terminsvertretungen

 
  • Landgericht Konstanz - Außenstelle Villingen-Schwenningen - Am Niederen Tor 3, 78050 Villingen-Schwenningen
  • Arbeitsgericht Freiburg, Kammern Villingen-Schwenningen - Hoptbühl 7/1, 78048 Villingen-Schwenningen
  • Amtsgericht Rottweil
  • Landgericht Rottweil
  • Amtsgericht Donaueschingen
  • Amtsgericht Spaichingen








 

Mit Rechtsanwalt Dr. jur. Unger steht Ihnen ein erfahrener Prozessanwalt als Terminsvertreter zur Verfügung. Natürlich sichern wir allen Kollegen zu, die übernommenen Mandate so zuverlässig und engagiert wie unsere eigenen Fälle zu bearbeiten.


Terminsbericht: Schnell und umfassend informiert

Im Normalfall erhalten Sie noch am selben Tag, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden einen detaillierten Terminsbericht per Telefax oder E-Mail übersandt, so dass Sie Ihre Mandanten unmittelbar über den Verfahrensstand oder -ausgang informieren können. Sofern gewünscht, teilen wir Ihnen das Ergebnis der Verhandlung vorab telefonisch mit.

 

Faire Kostenteilung

Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass es für den Verkehrsanwalt wichtig ist, gerade bei geringeren Streitwerten einen ausreichenden Anteil an den Gebühren zu behalten. Wir kommen Ihnen daher immer mit einem fairen Gebührenvorschlag entgegen.

 

Gute Vorbereitung

Wohl wissend, dass viele verfahrenserheblichen Entscheidungen im Termin getroffen werden, legen wir bei der Übernahme von Korrespondenzmandaten Wert auf eine gute Vorbereitung. Neben gründlichem Aktenstudium gehört für uns dazu immer auch eine genaue Absprache mit dem Verkehrsanwalt über die bevorzugte Strategie oder den Spielraum für mögliche Vergleiche. Gerade wenn die Parteien selbst auch am Termin teilnehmen ist es wichtig, dass der Terminsvertreter ebenfalls eine umfassende Kenntnis über alle Aspekte des Verfahrens und der vorgerichtlichen Korrespondenz hat.

 

Langfristige Kooperationen

Sofern Sie als auswärtiger Kollege regelmäßig Verfahren mit Bezug zu hiesigen Gerichten haben, bieten wir Ihnen gerne auch langfristige Kooperationsvereinbarungen zu speziellen Konditionen an.

 

Für eine unkomplizierte Bearbeitung wird folgende Vorgehensweise empfohlen:

Rufen Sie uns an. Wir können dann gleich prüfen, ob der Termin wahrgenommen werden kann und ob eine Interessenkollision vorliegt. Sie senden uns dann die Unterlagen zum Fall mit Untervollmacht und der vorab besprochenen Gebührenteilung. Wir bestätigen Ihnen umgehend die Terminsvertretung und übersenden Ihnen unsere Vertretungsanzeige an das Gericht. Die Wahrnehmung des Termins erfolgt dann entsprechend der zuvor getroffenen Absprachen bzw. Ihren Vorgaben. Nach erklärter Annahme Ihres Auftrages erfolgt eine sofortige Einarbeitung in den Fall, um Fragen rechtzeitig vorm Termin klären zu können.

 
Weil wir kaufmännisch denken, achten wir darauf, dass Kosten und Nutzen unserer Arbeit für unsere Mandanten im rechten Verhältnis stehen. Hierauf geben wir Ihnen unser Wort.
Wir informieren Sie deshalb auf Wunsch jederzeit über die durch unsere Tätigkeit entstehenden Kosten und übernehmen die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

 
Im Grundsatz können wir auf zwei unterschiedliche Arten abrechnen.

Gesetzliche Gebühren

Sofern kein bestimmtes Honorar schriftlich vereinbart wird, gilt für die Vergütung unserer Tätigkeit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit seinen entsprechenden Gebührentabellen und dem Vergütungsverzeichnis (VV RVG). Die Höhe einer Gebühr richtet sich dann nach dem Streit- oder Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit.

Zeithonorar

Möglich ist die daneben auch die Vereinbarung eines Stundensatzes, der nach der zeitlichen Inanspruchnahme abgerechnet wird. Der Vorteil des Stundenhonorars liegt in der leistungsgerechten Vergütung der Arbeitszeit. Der Mandant zahlt nur für die zeitliche Inanspruchnahme, selbst wenn die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wesentlich höhere Kosten zur Folge hätte. Diese Gestaltung kommt insbesondere bei laufenden Beratungsmandanten in Betracht, da im Rahmen eines Unternehmens immer wieder rechtliche Fragen auftreten. Eine Abrechnung nach Gegenstandswerten und den Sätzen des RVG würde hier zu extrem hohen Honoraren führen, die in keinem Verhältnis zum Arbeits- und Zeitaufwand des Einzelfalles stehen. Neben den gesetzlichen Gebührensätzen bieten deshalb wir unsere außergerichtliche Tätigkeit auch auf Stundenhonorarbasis an.

Beratungsverträge

Für Unternehmen bieten wir individuelle Beratungsverträge an. Wenn Sie Interesse haben, rufen Sie uns an.

Detaillierte Informationen zur Vergütung des Rechtsanwaltes finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).

Für unsere Kanzlei suchen wir eine/n

 

Rechtsanwaltsfachangestellte/n   (w/m/d)

ca. 20 Stunden pro Woche


Sie erwartet ein attraktiver Arbeitsplatz, eine angenehme Arbeitsatmosphäre und Zeiteinteilung nach Absprache.
Wir erwarten Teamfähigkeit, gute Fachkenntnisse und eine eigenständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise.



Kontakt:

Rechtsanwalt Dr. Andreas Unger
Justinus-Kerner-Str. 3
78048 Villingen-Schwenningen

oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Unsere Kanzlei

  • Kanzlei Dr. Unger
    Justinus-Kerner-Straße 3
    78048 Villingen-Schwenningen

Direkter Kontakt

  • 07721 4044730
  • 07721 4044731
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